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Negativ-Erklärung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Negative Pledge; Verpflichtungserkärung des Kreditnehmers für die Laufzeit des Kredits, für andere gegenwärtige oder zukünftige Kreditverbindlichkeiten keine Sicherheiten zu bestellen; i.d.R. verbunden mit einer Pari Passu Clause.
Vgl. Darlehen gegen Negativerklärung.
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