Darlehen gegen Negativerklärung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Darlehen gegen Verpflichtungserklärung (Blankodarlehen). Im Bauspargeschäft können Darlehen gegen Negativerklärung bis zu einem Betrag von 50.000 Euro ausgelegt werden (§ 7 IV BSpKG bzw. § 12 BSpKV). Dabei verpflichtet sich der Darlehensnehmer gegenüber der Bausparkasse, eine mögliche Sicherung durch Grundpfandrechte nicht durch eine Verpfändung oder Veräußerung des als Pfandobjekt infrage kommenden Grundstücks zu verhindern. Der Anteil aller derartiger Darlehen darf insgesamt 30% des Gesamtbestandes der Forderungen aus Darlehen einer Bausparkasse nicht übersteigen.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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