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Darlehen gegen Negativerklärung

Definition: Was ist "Darlehen gegen Negativerklärung"?

Darlehen gegen Verpflichtungserklärung (Blankodarlehen).

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    Darlehen gegen Verpflichtungserklärung (Blankodarlehen). Im Bauspargeschäft können Darlehen gegen Negativerklärung bis zu einem Betrag von 50.000 Euro ausgelegt werden (§ 7 IV BSpKG bzw. § 12 BSpKV). Dabei verpflichtet sich der Darlehensnehmer gegenüber der Bausparkasse, eine mögliche Sicherung durch Grundpfandrechte nicht durch eine Verpfändung oder Veräußerung des als Pfandobjekt infrage kommenden Grundstücks zu verhindern. Der Anteil aller derartiger Darlehen darf insgesamt 30% des Gesamtbestandes der Forderungen aus Darlehen einer Bausparkasse nicht übersteigen.

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