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Revision von Lohnsteuerauskunft vom 25.06.2009 - 11:06
Lohnsteuerauskunft
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Anrufungsauskunft; Auskunft des Betriebsstättenfinanzamtes auf Antrag eines Beteiligten darüber, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer (nicht: Kirchensteuer) anzuwenden sind (§ 42e EStG). Auf die Erteilung einer solchen Auskunft besteht ein Anrecht.
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