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Management
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Inhaltsverzeichnis
- Ideengeschichte und Institutionengeschichte
- Management als Funktion
- Management als Institution und akademische Disziplin
Ideengeschichte und Institutionengeschichte
Es gibt in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften eine Vielzahl von Definitionen, aber keine universelle Definition des Begriffs Management, weil – je nach Forschungsperspektive – ein unterschiedlicher Forschungsgegenstand und unterschiedliches Erkenntnisinteresse vorliegen. Es lassen sich aber zunächst zwei wesentliche Perspektiven betriebswirtschaftlichen Sprachgebrauchs ausmachen: (1) eine funktionale Perspektive, die Management als leitende Tätigkeit betrachtet und beschreibt, und (2) eine institutionelle Perspektive, die das leitende Organ unterschiedlicher Organisationsformen als Management beobachtet.
Etymologisch wird die Stammbedeutung des Begriffs einerseits auf den lateinischen Begriff für Hand (manus) bzw. Handanlegen (manu agere) zurückgeführt. Neuere ideengeschichtliche Herleitungen sehen jedoch eher eine Verbindung mit dem italienischen Verb maneggiare für "an der Hand führen" bzw. "ein Pferd in der Manege führen", aus dem sich das englische Verb to manage (bewerkstelligen, handhaben, führen oder leiten) ableiten soll.
Eine alternative etymologische Herleitung ergibt sich mit dem lateinischen Begriff mansionem agere (haushalten bzw. das Haus (für den Eigentümer) bestellen). Dieser Begriff steht in einem philosophiegeschichtlichen Zusammenhang mit der in der griechischen Philosophie entwickelten Ökonomik als Lehre der Führung des Haushalts (griech.: oikos). Der Oikos ist dabei zu verstehen als die zentrale einzelwirtschaftliche Organisation der Antike, bei der der Geschäftsbetrieb noch nicht faktisch und juristisch vom Privathaushalt getrennt ist.
Bereits der griechische Philosoph Xenophon (etwas 430-355 v. Chr.) hat in seinem Werk Oikonomikos die Vergrößerung des häuslichen Vermögens als Ziel der Führung des gutsherrlichen Oikos – der im funktionalen Sinne ein "Agrarbetrieb" war – definiert. Somit finden sich bei Xenophon bereits erste Leitbilder bzw. Empfehlungen für Funktion und Aufgaben der Führung einer einzelwirtschaftlichen Einheit. Diese sind jedoch noch eher ethischer (wertrationaler) als zweckrationaler Art: Xenophon entwickelt kein System zweckrationaler Betriebsführung, sondern wertrationale Führungsempfehlungen, deren Ziele eher die Verwirklichung ethischer Werte und nicht die Steigerung des ökonomischen Nutzens sind.
Auch Aristoteles (384-322 v. Chr.) entwickelte in seinen Schriften zur Ethik eine Ethik der Wirtschaftstätigkeit, die ebenfalls nicht an Erfolgsmaßstäben orientiert ist. Ökonomisches Handeln meint bei Aristoteles ethisch richtiges Handeln im Kontext der Haushaltsführung. Entsprechend unterscheidet er auch zwischen ethisch richtigen und falschen Formen der Wirtschaftstätigkeit. Er stellt der Chrematistik (Erwerbskunst) die Ökonomik als positives Zielbild gegenüber. Die Chrematistik als Kunst des Gelderwerbs unterscheidet sich von der Ökonomik (Hausverwaltungskunst) dahingehend, dass sie über die Befriedigung grundlegender Bedürfnisse – der Bedarfsdeckung im Sinne des guten, sich selbst begrenzenden Lebens – hinaus die grenzenlose Geldakkumulation durch Handel anstrebe. Dagegen zielt die Ökonomik auf die Beschaffung und Bewahrung der Güter für die Führung eines bürgerlich-tugendhaften, gemeinwohlorientierten Lebens in der Polis (Bürgergesellschaft der griechischen Stadtstaaten). Entsprechend gewichtet Aristoteles die Wert-Idee einer Handlung höher als ihren ökonomischen Erfolg, sodass Aristoteles letztlich eine Wirtschaftsethik entwirft, die eine wertrationale Unterscheidung zwischen verschiedenen Formen der Wirtschaftstätigkeit trifft. Damit lieferte Aristoteles zwar eine Typologie verschiedener Wirtschaftstätigkeiten anhand ihrer Ziele und macht auch einige Einlassungen über die "angewandte Erwerbskunst" und die Führung von Menschen in Rahmen der Hausverwaltungskunst, ohne jedoch systematische betriebswirtschaftliche Handlungsempfehlungen jenseits der tugendorientierten Führung von Angehörigen des Haushalts (Familienangehörige, Sklaven und Tagelöhner) zu formulieren.
Columella (etwa 4-70 n. Chr.) verfasste ein erstes systematisches Werk über zweckrationale Betriebsführung am Beispiel eines landwirtschaftlichen Betriebs (De re rustica). Am Beispiel eines landwirtschaftlichen Großbetriebs entwickelte er unter Berücksichtigung von konkreten Beispielen für Kosten und Erträge kalkulatorische Optimierungsbeispiele für den Einsatz von Produktionsfaktoren und somit eine idealtypische Entscheidungslehre für die ertragsorientierte, also zweckrationale Betriebsführung.
Doch erst die Handelswirtschaft und die Entstehung von Handelsgesellschaften im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit führten zu den ersten Werken einer systematischen, entscheidungsorientierten und zweckrationalen Betriebsführungslehre. Der italienische Mönch L. Paciolo (1445-1517) dokumentierte nicht nur den Stand mathematischer Kenntnisse aus Orient und Okzident (Arithmetik, Algebra und Geometrie). Er verfasste auch Handbücher für mathematisch-praktische Probleme wie z. B. für das Schachspiel und die Buchführung im Handelsgeschäft und der Finanzverwaltung. Paciolo hat damit nicht nur die doppelte Buchführung (Dopik) als erster systematisch dargestellt, sondern diese gleichzeitig als Instrument in den Kontext rationaler Betriebsführung integriert. Letztlich hat er die moderne Vorstellung einer gewinnorientierten Unternehmung geschaffen, in der die Vermehrung – nicht mehr wie in der Antike – ein zufälliges Ergebnis war, sondern dokumentiert und damit empirisch überprüft werden konnte. Damit schuf Paciolo gleichzeitig die Grundlagen für die externe Unternehmensrechnung, die die Grundlage für die ersten Regulierungen von Aktiengesellschaften zur Sicherung des Aktionärskapitals Mitte des 19. Jahrhunderts und damit für den Aufstieg des Management-Kapitalismus war.
In den folgenden Jahrhunderten sind weitere handbuchartige Werke entstanden, die einzelne Aspekte der Tätigkeiten des Kaufmanns von der Warenkunde bis zur Geschäftsführung und dem Finanzmanagement zusammengefasst haben. Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts ist im privatwirtschaftlichen Bereich eine große Zahl an Kleinschriftgut entstanden, das sich mit der praktischen Tätigkeit der Betriebsführung von Handelsgesellschaften beschäftigt. Doch erste Ansätze einer wissenschaftlich systematisierten Lehre der Betriebsführung entwickelten sich erst im Bereich der landesherrlichen Verwaltung. Eine unmittelbare Vorläuferwissenschaft einer Lehre wissenschaftlicher Betriebsführung findet sich im Kameralismus – der Lehre von der landesherrlichen Verwaltung und ihr angeschlossener Unternehmen wie z. B. fürstliche Gutsbetriebe (Domänen bzw. Kammergüter) oder Manufakturen. Hier wurden bereits Vorformen der heutigen Managementlehre formuliert und konzipiert im Kontext des Ausbaus landesherrlich-bürokratischer Herrschaft. Hier entstanden im Zuge der Aufklärung erste wissenschaftliche Werke, die sowohl die finanzmathematische als auch die formal-organisatorischen und die planerischen Aspekte der Verwaltungstätigkeit zu einer einheitlichen Lehre der Wirtschaftsverwaltung zusammenführten.
Die in der fürstlichen Verwaltung entstandenen und später auf die öffentliche Verwaltung und Unternehmen übertragenen Ansätze konzipierten bereits wichtige Elemente zweckrationaler Organisation und Führung wie (1) die Einsetzung eines Verwaltungsstabs, (2) die Einführung berufsmäßiger Prinzipien wie Trennung von Amt und Person, die Regelgebundenheit der Verwaltungstätigkeit und die Ausprägung einer funktionalen Hierarchie, funktionale Arbeitsteilung nach funktionalen Teilbereichen sowie (3) klare Definition von Verantwortungsbereichen und Positionen, einer Vergütung nach Rang und Kontrolle der Aktivitäten der Betriebstätigkeit und des finanziellen Erfolgs.
M. Weber (1921) leitet aus den im 18. Jahrhundert in der Kameralwissenschaft (Kameralistik) entstehenden Leitbildern und Konzepten der Verwaltung und Wirtschaftsführung den Begriff der bürokratischen Herrschaft als Kernelement der Entstehung des modernen Kapitalismus in der westlichen Welt ab. Die in der Zeit der Aufklärung entstandene Form von bürokratischer Rationalität in Form systematischer Zweck-Mittel-Kalkulation sei der Idealtyp formal-rationaler Organisation und Entscheidung die Grundlage für die Entstehung des Kapitalismus. Anstelle wert- und tugendorientierter Handlungsanleitungen entstanden in diesem Kontext Methoden zur systematischen Bestimmung optimaler Zweck-Mittel-Verhältnisse, die Handeln an ökonomischen Erfolgsmaßstäben messen. Ethik und Werteorientierung wurden dem ökonomischen Prinzip und der Wertorientierung untergeordnet und von der entstehenden Management-Lehre nicht mehr reflektiert.
Die Industrialisierung des 19. Jahrhunderts und die Notwendigkeit, großindustrielle Projekte zu finanzieren, führte zu Gründungen von Aktiengesellschaften, die zunehmend weniger von Eigentümerunternehmern geführt wurden, sondern von angestellten Managern. In diesem historischen Kontext entsteht die Institution, die heute als Management bezeichnet wird und die Trennung von Eigentum und Geschäftsführung markiert. Obwohl schon die landesherrliche Verwaltung einen vom Eigentümer (dem Landesherrn) getrennten Verwaltungsstab kannte, der sich sukzessive als öffentliche Verwaltung institutionalisierte, markierte dieser finanzwirtschaftlich bedingte Institutionenwandel in der Privatwirtschaft (besonders im Bereich der Eisenbahngesellschaften) einen tatsächlichen gesellschaftlichen Wandel in Form der Entstehung einer "Manager-Klasse" durch die Trennung von Eigentum und Geschäftsführung. Wenngleich in der Antike mit dem Verwalter, der häufig ein Sklave war, bereits eine gewisse Trennung zwischen Geschäftsführung und Eigentum existierte, entwickelte sich erst mit der Entstehung der Aktiengesellschaft die für heute typische Trennung von Eigentum und Verwaltung und damit auch die Problematik, die seit den 1930er-Jahren durch die Principal-Agent-Theorie thematisiert wurde: Das Management nutze Informationsasymmetrien über den Status des Unternehmens zu seinen Nutzen auf Kosten der Eigentümer insbesondere unter den Bedingungen einer dispersen Eigentümerstruktur, wie sie für Aktiengesellschaften typisch ist.
P. Drucker, Begründer der Managementlehre, hat darauf hingewiesen, dass sich erst durch die Entstehung großindustrieller Unternehmen eine Profession entwickelte, die sich als immaterielle Kerninnovation der Moderne erweisen sollte: Management als Institution und Funktion zielgerichteter Organisationen (Management als Beruf). Diese Innovation habe mit dazu beigetragen, dass moderne Gesellschaften Instrumente entwickelt haben, die es erlauben, eine wachsende Zahl von Arbeitskraft zu integrieren und dezentral in einer Wertschöpfungskette zu organisieren. Eine erste funktionale Bestimmung des Managements als Institution erfolgt durch F. W. Taylor (1911). Er führte die Unterscheidung zwischen Sach- und Führungsaufgaben ein. Die Tätigkeiten des Managements beziehen sich nicht mehr nur auf Sachaufgaben. Diese werden hauptsächlich delegiert, während das Management für die Planung und Koordination der verschiedenen Sachaufgaben verantwortlich sei. In funktionaler Perspektive ist es die Aufgabe des Managements, ein Unternehmen in der Art zu entwickeln, dass die scheinbar antagonistischen Interessen der Eigentümer an dauerhaftem Ertrag und der Mitarbeiter an möglichst hohen Löhnen durch rationale Betriebsführung (scientific management) zur Steigerung des Gesamterfolgs des Unternehmens zu integrieren. Wissenschaftliche Betriebsführung heißt in diesem Kontext, dass Management nicht mehr intuitiv, sondern systematisch und mit wissenschaftlichen Methoden betrieben werden soll. Die Unterscheidung zwischen Führungskompetenz und Durchführungskompetenz wurde infolge die Grundlage der entstehenden Managementlehre als Teildisziplin der Betriebswirtschaftslehre. H. Fayol (1916) verfeinerte die Definition der Führungsaufgaben bzw. Führungskompetenz. Planung, Organisation, Koordination und Kontrolle sind die wesentlichen Aufgaben der "industriellen Verwaltung" (administration industrielle). Diese Tätigkeiten und die dafür notwendigen Kompetenzen können systematisiert, vermittelt und gelehrt bzw. erlernt werden.
Als eigentlicher Begründer der Managementlehre ist P. Drucker (1946; 1954) anzusehen. Er untersuchte zunächst die Organisation und Führung eines industriellen Großunternehmens (General Motors) und verglich dessen Managementsystem zunächst mit der föderalen Struktur der USA. Als eine der ersten sozialwissenschaftlichen Feldstudien über Management und Managementsysteme entwickelte Drucker die Terminologie für die Beschreibung von Koordinationssystemen dezentraler Entscheidungsfindung und Führung und entwickelte die Grundlage für die erste systematische Managementlehre (The Practice of Management; 1954), die operative Sachaufgaben vollständig ausklammert und ausschließlich Führungsaufgaben behandelt. Im Gegensatz zu seinen Vorgängern des Scientific Management führt Drucker die Differenz von Effektivität und Effizienz ein. Während Effizienz nur das Verhältnis zwischen Aufwand und Ergebnis im Bereich der operativen Sachaufgaben und ein Maß für Wirtschaftlichkeit (ökonomisches Prinzip) sei, ist Effektivität das eigentliche Ziel des Managements. Dieses drückt sich nicht im Verhältnis von Aufwand und Ergebnis aus, sondern im Verhältnis von Ergebnis und Ziel, also im Grad der Zielerreichung. Die originäre Aufgabe des Managements in funktionaler Sicht ist also die Organisation des Zielbildungs- und Zielerreichungsprozesses. Deshalb ist auch das Ziel des Managements nicht die Gewinnmaximierung, also die Optimierung des Verhältnisses von Ergebnis und Aufwand. Gewinnmaximierung ist zwar ein Ergebnis von Management-Handeln, dient aber der Erreichung der Unternehmensziele jenseits der jeweils aktuellen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens. Somit ist Management auch mehr als beispielsweise E. Gutenberg (1929; 1951), Begründer der modernen deutschen Betriebswirtschaftslehre, formuliert. Nach Gutenberg ist Management ein Teil der betrieblichen Produktionsfaktoren in Form des dispositiven Faktors (Leitung, Planung, Organisation und Überwachung), also eine Ordnungsfunktion zur Organisation der Elementarfunktion (Arbeit, Betriebsmittel und Werkstoffe) unter der Maßgabe der Wirtschaftlichkeit und Rentabilität.
Insofern tendiert auch Druckers Management-Lehre zu einer Theorie des "richtigen" Handelns, deren Ausgangspunkt jedoch nicht normativ-ethische Bestimmungen sind, sondern funktionale Anforderungen, die sich allerdings auch nicht allein aus dem ökonomischen Prinzip (Wirtschaftlichkeit, Rentabilität) herleiten. F. Malik (2011) hat im Anschluss an P. Drucker formuliert, dass richtiges, also wirksames Handeln im Sinne der Zielerreichung sich aus dem Zweck des Unternehmens – Transformation von Ressourcen in Kundennutzen (Customer Value) – ableitet. Insofern ist also das Ziel des Unternehmens die Steigerung des Customer Value anstelle des Shareholder Value (Wertsteigerung), der sich letztlich aus der Erbringung des Kundennutzens erst ergibt.
Management als Funktion
Der Gegenstand betriebswirtschaftlicher Forschung unter der funktionalen Perspektive untersucht alle Tätigkeiten von Führungskräften, die in den funktionalen Bereichen der Unternehmung (Beschaffung, Produktion, Absatz, Finanzierung, Personalwirtschaft, Verwaltung) zu erbringen sind. Als Standardmodell dieser Tätigkeiten hat sich der sogenannte Managementzyklus etabliert. Danach zählen (1) Analyse, (2) Zielsetzung (3) Planung, (4) Entscheidung, (5) Organisation, (6) Delegation, (7) Koordination, (8) Mitarbeiterführung und (9) Kontrolle zu den Aufgaben des Managements. Das Management
- analysiert die Situation des Unternehmens in mehreren Dimensionen (Situationsanalyse),
- definiert in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat bzw. den Eigentümern die Zielsetzung der Unternehmenstätigkeit (Zielbildung),
- plant den Einsatz sowie die Beschaffung und Bereitstellung der dafür nötigen Ressourcen (Unternehmensplanung),
- entscheidet über das Aktionsprogramm zur Zielerreichung mit den gegebenen Ressourcen (Operationalisierung der Ziele),
- definiert die Grundlagen für die Weiterentwicklung der Aufbau- und Ablauforganisation für eine möglichst effiziente Zielerreichung (Organisationsentwicklung),
- delegiert strategisch wichtige Aktivitäten an eigens geschaffene Projektteams sowie die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Aktionsprogramms und die Definition von Teilzielen an die mittlere Management-Ebene,
- koordiniert die Kooperation der verschiedenen Funktionsbereiche des Unternehmens,
- führt die jeweils unmittelbar zugeordneten Mitarbeiter des mittleren Managements und definiert den Rahmen (Prinzipien) der Mitarbeiterführung auf der Ebene des Gesamtunternehmens (Führungsmodell),
- kontrolliert den Zielerreichungsgrad in Bezug auf die Unternehmensplanung mittels der Informationen des normativen, strategischen und operativen Controllings.
Größere Organisationen haben für diese Aufgaben i. d. R. drei Management-Ebenen ausgeprägt. Der Vorstand (Top-Management) trägt die Gesamtverantwortung für das Unternehmen und dessen strategische Entwicklung, formuliert die strategischen Ziele, trifft grundsätzliche Entscheidungen darüber, wie diese in der Gesamtorganisation erreicht werden sollen und stellt einzelnen Funktionsbereichen Ressourcen für das Erreichen von Teilzielen bereit. Die mittlere Management-Ebene definiert in Interaktion mit dem Top-Management die Teilziele für ihren jeweiligen Verantwortungsbereich, trägt Verantwortung für die Erreichung der Teilziele (Einzelentscheidungen im "Tagesgeschäft") und berichtet an das Top-Management über die Fortschritte in der Zielerreichung. Das untere Management koordiniert die Tätigkeit der Mitarbeiter mit ausführenden Tätigkeiten in Abstimmung mit dem mittleren Management und ist für die Effizienz und Qualität im Leistungsprozess verantwortlich.
Management als Institution und akademische Disziplin
Das Management eines Unternehmens umfasst – im weitesten Sinne – zunächst alle Personen, die leitende Aufgaben der Unternehmung erfüllen. Im engeren Sinne bezieht sich der Begriff jedoch auf das leitende Organ des Unternehmens, das – im Falle größerer Unternehmen – durch den Vorstandsvorsitzenden bzw. den Geschäftsführer geführt und vertreten wird, die ihrerseits von den Eigentümern oder dem Aufsichtsrat zur Geschäftsführung bestellt werden. Diese Form der Trennung von Eigentum und Geschäftsführung als konstitutives Merkmal des Managements als Institution hat sich mit der Entwicklung von größeren Handelsgesellschaften, Banken und ersten industriellen Aktiengesellschaften sowie dem Beginn einer öffentlichen Verwaltung etabliert. Entsprechende Gesetze des Wirtschaftsrechts regeln die Konstitution, Rechte und Pflichten des Managements als Organ.
Bei den sehr unterschiedlichen sozio-ökonomischen Verhältnissen von Managern ist das Management keine einheitliche Berufsgruppe. Gleichzeitig werden auch immer mehr Berufsrollen bzw. Berufspositionen als Managementaufgabe deklariert. Dieser Wandel im Sprachgebrauch weist allerdings auf einen wichtigen gesellschaftlichen Wandel hin. P. Drucker hat darauf hingewiesen, dass sich mit der Entstehung großindustrieller Unternehmen eine Profession entwickelt hat, die sich als immaterielle Kerninnovation der Moderne erwiesen hat: Management wird zu einem weitverbreiten Beruf für die Führung zielgerichteter Organisationen unterschiedlichster Größen. F. Malik weist darauf hin, dass Management ein Massenberuf sei und als solcher ein erlernbares Handwerk mit einem entsprechenden Portfolio an Werkzeugen. Dem gegenüber hat sich jedoch auch ein hoher Grad der Verwissenschaftlichung entwickelt. Management hat sich als akademische Disziplin der Sozialwissenschaften an den Hochschulen in verschiedenen Formen etabliert, deren Ziel es ist, Führung in unterschiedlichsten Organisationsformen zu lehren. Dabei hat sich auch eine Managementlehre als eine Erweiterung der Betriebswirtschaftslehre zu einer Wissenschaft der Unternehmensführung als eine eigenständige Realwissenschaft etabliert, die auf Erkenntnisse aus Betriebswirtschaftslehre, Ökonomie, Soziologie, Ingenieurwissenschaft, Rechtswissenschaft, Psychologie, Informatik und andere Wissenschaften zurückgereift und entsprechende akademische Abschlüsse wie Master of Business Administration (M.B.A.) oder den Doctor of Business Administration (DBA) hervorgebracht hat.
Management ist als Institution und Beruf durch die wachsende Professionalisierung auch zu einer sozialprestigeträchtigen Funktion geworden, deren Prestige längere Zeit selbst über dem des Unternehmers stand. P. Drucker weist darauf hin, dass mit dem Aufstieg des Managers in der sozialen Hierarchie vom Verwalter (Privat- bzw. Industriebeamten) zum Leitbild sich eine soziale Gruppe mit in der Regel überdurchschnittlichem Einkommen gebildet hat (managerial class), die sich durch spezifische Mentalitäten und Dispositionen auszeichnet (industrial man), die im Kontext der für die moderne Gesellschaft typischen Rationalisierung aller Bereiche des wirtschaftlichen und sozialen Lebens für die Führung zweckrationaler Organisationen gebraucht wird. Allerdings zeigt sich auch in den letzten Jahrzehnten eine zunehmende Skepsis gegenüber rein zweckrationalen Handelns, das auch als Managerismus, also als Ideologie kritisiert wird. Gleichzeitig dazu entwickelte sich sowohl im Bereich der Management - als auch im Bereich der betriebswirtschaftlichen Lehre und Praxis ein erneutes Aufleben ethisch-wertrationaler Diskussionen, die sich im akademischen Bereich z. B. in der Neuen Institutionenökonomie (Principal-Agent-Theorie), in der Einführung von Corporate-Governance-Codes, der Entwicklung und Einführung von Managementsystemen in den Bereichen Corporate Social Responsibility, Nachhaltigkeit etc. zeigen.
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon