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Revision von Kirchenfiskus vom 21.02.2013 - 15:44
Kirchenfiskus
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Ursprünglich: Kirchenvermögen.
2. Heute: Synonym für die Kirchen als besteuernde Institutionen (Kirchensteuer). Aufgrund dieses Rechts wird die Kirche zu den Parafisci gerechnet.
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