Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Mischraum vom 16.05.2008 - 11:22
- Revision von Mischraum vom 19.02.2018 - 16:47
- Revision von Mischraum vom 01.02.2018 - 12:37
- Revision von Mischraum vom 24.08.2017 - 16:42
- Revision von Mischraum vom 28.02.2013 - 15:07
- Revision von Mischraum vom 17.09.2009 - 13:37
- Revision von Mischraum vom 13.07.2009 - 14:07
- Revision von Mischraum vom 16.05.2008 - 11:22
Mischraum
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Raum, der nicht in seiner Gesamtheit zu einem einzigen Zweck, sondern teils als Wohnung, teils zu anderen Zwecken (z.B. geschäftlichen Zwecken) genutzt wird. Für die Frage, ob Wohnraummietrecht oder Geschäftsraummietrecht anzuwenden ist, ist die überwiegende Nutzung maßgeblich.
Bewertungsgesetz: Gemischtgenutzte Grundstücke.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon