Direkt zum Inhalt

Insider-Informationen

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    nach der Insider-Richtlinie der EG Kenntnisse über eine Änderung des Dividendensatzes, über wesentliche Ertrags- und Liquiditätsveränderungen oder über wesentliche Umstände, die hierauf von Einfluss sind bzw. sein werden, sowie Kenntnisse von vorgesehenen Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung oder -herabsetzung, zum Abschluss von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen, zu Übernahme- und Abfindungsangeboten, Eingliederungen, Verschmelzungen, Vermögensübertragung, Umwandlungen und Auflösungen. Zur Verhinderung der missbräuchlichen Ausnutzung der Insider-Informationen wurde die Insider-Richtlinie der EG sowie im nationalen Recht die „Insiderüberwachung” des Wertpapierhandelsgesetzes (§§ 12 ff. WpHG) erlassen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com