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Neuwert

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Bilanzierung
    2. Versicherungswirtschaft

    Bilanzierung

    Ausgangsbetrag für die Bewertung von industriellen Bauten oder Wohngebäuden. Der Neuwert ergibt sich z.B. aus den Tagespreisen je Kubikmeter umbauten Raumes unter Berücksichtigung der jeweiligen Bauart. Durch Abschläge, die entsprechend dem Bauzustand und der geschätzten Restnutzungsdauer vorgenommen werden, erhält man den Zeitwert.

    Versicherungswirtschaft

    Herstellungskosten oder Anschaffungspreis einer neuen Sache. Der Neuwert von Gebäuden ist der ortsübliche Neubauwert. Hierzu gehören auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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