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lohnsteuerliches Ordnungsmerkmal
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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eine Kennzahl, die nach einem amtlichen Verfahren für die Durchführung des elektronischen Lohnsteuerverfahrens aus dem Namen, Vornamen und Geburtsdatum des Arbeitnehmers gebildet werden muss. Das lohnsteuerliche Ordnungsmerkmal darf nur verwendet werden für die Zuordnung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu dem betreffenden Arbeitnehmer oder für sonstige Zwecke des Besteuerungsverfahrens (§ 41b II EStG). Nach Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer nach § 139b AO soll das elektronische Ordnungsmerkmal durch diese Identifikationsnummer ersetzt werden; allerdings gilt das erst, wenn der Bundesfinanzminister dies durch ein Schreiben im Bundessteuerblatt allgemein anordnet (vermutlich 2011; vgl. § 41b II EStG).
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