Direkt zum Inhalt

Mehrfachversicherung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Liegt vor, wenn bei mehreren Versicherungsunternehmen ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert ist und die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen oder die Summe der Entschädigungen, die von jedem Versicherungsunternehmen ohne Bestehen der anderen Versicherungen zu zahlen wäre, aus anderen Gründen den Gesamtschaden übersteigt (§ 78 I VVG).

    2. Folgen: Der Versicherungsnehmer darf im Versicherungsfall insgesamt nicht mehr als den Ersatz seines Schadens erhalten. Die Versicherungsunternehmen gleichen sich intern aus. Der Versicherungsnehmer hat ein Recht zur Beseitigung der Mehrfachversicherung nach Maßgabe des § 79 VVG.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com