Versicherungssumme
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Inhaltsverzeichnis
Summenversicherung
Versicherungsleistung im Versicherungsfall. In der Summenversicherung ist die Versicherungssumme der nach Eintritt eines Versicherungsfalls vom Versicherer zu leistende Betrag, der ggf. gestaffelt werden kann (siehe z.B. die Gliedertaxe in der privaten Unfallversicherung). Auf die tatsächliche Schadenhöhe kommt es in der Summenversicherung nicht an; es gilt das Prinzip der sog. „abstrakten Bedarfsdeckung“.
Schadenversicherung
Obergrenze der Versicherungsleistung. In der Schadenversicherung ist die Versicherungsleistung (Entschädigung) an die Höhe des Schadens geknüpft. Die Versicherungssumme gehört hier neben dem Versicherungswert und der Höhe des Schadens zu den leistungsbegrenzenden Faktoren. Damit ist die Versicherungssumme in der Schadenversicherung der im Versicherungsvertrag vereinbarte Höchstbetrag der Leistung des Versicherers. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert, droht Unterversicherung. Siehe auch Erstrisikoversicherung, Vollwertversicherung.
Summen- und Schadenversicherung
Prämienmaßstab. Sowohl in der Summen- als auch in der Schadenversicherung ist die Versicherungssumme i.d.R. ein Maßstab für die Höhe der Versicherungsprämie (Prämien).
Bücher
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Versicherungssumme
- Abandon
- Abbruchkosten
- Ablaufleistung/Tilgungsersatz
- Aufräumungskosten
- Beitragsrückerstattung
- einfache Betriebsunterbrechungsversicherung
- Erstrisikoversicherung
- Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung
- Maschinenversicherung
- mittlere Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung
- Restschuldversicherung
- Schadenrückversicherung
- Schadenversicherung
- Solvabilitätsspanne
- summarische Versicherung
- Summenanpassung
- Summenexzedentenrückversicherung
- Taxe
- Unterversicherung
- Unterversicherungsverzicht
- verbundene Hausratversicherung
- verbundene Wohngebäudeversicherung
- Vollwertversicherung
- Wertzuschlagsversicherung
- Überschussbeteiligung