Versicherungsfall
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Leistungsfall. Ereignis, dessen Eintritt die Leistungspflicht des Versicherers (Versicherungsleistung) aus einem Versicherungsvertrag auslöst. Wie dieses Ereignis beschaffen sein muss (Auslösung durch bestimmte versicherte Gefahren, Einwirkung auf bestimmte versicherte Sachen oder Personen, Folgen im Sinne bestimmter versicherter Schäden), ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag, insbesondere aus den ihm zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Ab Eintritt des Versicherungsfalls treffen den Versicherungsnehmer verschiedene Obliegenheiten, wie die Rettungspflicht, Anzeigepflicht, àAuskunftspflicht und Belegpflicht.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Arbeitsentgelt Auflassungsvormerkung Barwert Bürgschaft Erfüllungsort Fahrlässigkeit Geschäftsfähigkeit Gewerbebetrieb Kaufvertrag Körperschaft Lebenspartnerschaft Nichtigkeit Rechtsfähigkeit Subsidiarität Verwandtschaft Vorsatz einseitige Rechtsgeschäfte juristische Person Äquivalenzprinzip
eingehend
Versicherungsfall
ausgehend
eingehend
- Gefahrerhöhung
- Geschäftsjahresschaden
- Kündigung
- Mehrfachversicherung
- Named Perils-Deckung
- Obliegenheiten
- Prävention
- Schadenabwendung
- Schadenrückversicherung
- Schadenversicherung
- Taxe
- Vandalismus
- versicherte Gefahren
- versicherte Schäden
- Versicherungsleistung
- Versicherungsnehmer
- Versicherungssumme
- Versicherungsunternehmen
Versicherungsfall
ausgehend