Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Spezielle Sachversicherung gegen Schäden durch Einbruchdiebstahl, durch Vandalismus nach Einbruch und durch Raub. Als eigenständiger Versicherungszweig findet die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung insbesondere bei industriellen und gewerblichen Risiken Verwendung. Darüber hinaus ist die Gefahr „Einbruchdiebstahl und Raub“ im Rahmen der verbundenen Hausratversicherung mit gedeckt.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
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Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung
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