versicherte Gefahren
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1. Begriff: Reale Ursachensysteme für Schäden, oder anders ausgedrückt die Ereignisse, deren Eintreten vertragsgemäß einen wichtigen Bestandteil des Versicherungsfalls – im Sinne des deckungsauslösenden Moments in der Versicherung – darstellen.
2. Merkmale: Aus juristischer Perspektive verpflichtet der Versicherungsvertrag den Versicherer nach der sog. Gefahrtragungstheorie zum Tragen der versicherten Gefahren gegen Entgelt. Risikotheoretisch ist die Gefahr durch die Wesensmerkmale der Ungewissheit und – im Fall des Eintritts – des wirtschaftlichen Nachteils für den Gefährdeten oder den Bezugsberechtigten geprägt. Letzteres grenzt die Versicherung auch eindeutig von der Wette ab.
Beispiele für versicherte Gefahren: Brand, Überschwemmung, Vandalismus, Haftung gegenüber Dritten, Krankheit, Tod.
3. Einordnung: Zusammen mit den versicherten Personen, versicherten Sachen und Interessen, versicherten Schäden und versicherten Leistungen bestimmen die versicherten Gefahren den Versicherungsschutz und sind daher Gegenstand der Produktgestaltung.