Versicherungsleistung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Vertragsgemäß vereinbarte Leistung des Versicherungsunternehmens im Versicherungsfall.
2. Merkmale: Die Versicherungsleistung kann als Geld- oder Sachleistung erfolgen (z.B. Ersatz einer geschädigten Sache, vgl. auch Naturalersatz). Sie wird erst nach einer formellen und materiellen Prüfung der Leistungspflicht durch den Versicherer fällig.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
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Interne Verweise
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Asset Liability Management (ALM)
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