Erstrisikoversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Versicherungsform in der Schadenversicherung. Bei der Erstrisikoversicherung wird die Versicherungsleistung durch eine Versicherungssumme nach oben hin begrenzt; damit ist das sog. „erste Risiko“ repräsentiert. Anwendung findet die Erstrisikoversicherung z.B. in der Haftpflichtversicherung, der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Rechtsschutzversicherung. Der Versicherer verzichtet bei der Erstrisikoversicherung auch auf die Anrechnung einer Unterversicherung bis zu einer vereinbarten Schadenhöhe oder rechnet überhaupt keine Unterversicherung an. – Alternative Versicherungsformen der Schadenversicherung: Unbegrenzte Interessenversicherung, Vollwertversicherung, Bruchteilversicherung.
Anders: Summenversicherung.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
Subsidiarität
Value at Risk (VaR)
Verpackung
Versicherungspflicht
Veräußerung
gemeiner Wert
Äquivalenzprinzip
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Erstrisikoversicherung
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