Schadenabwendung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Maßnahmen des Versicherungsnehmers, um den Eintritt eines bevorstehenden Versicherungsfalls zu verhindern. Zur Schadenabwendung ist der Versicherungsnehmer verpflichtet (Rettungspflicht). Die (angemessenen) Kosten der Schadenabwendung werden vom Versicherer ersetzt.
Vgl. auch Schadenverhütung.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
Subsidiarität
Value at Risk (VaR)
Verpackung
Versicherungspflicht
Veräußerung
gemeiner Wert
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