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Schadenabwendung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Maßnahmen des Versicherungsnehmers, um den Eintritt eines bevorstehenden Versicherungsfalls zu verhindern. Zur Schadenabwendung ist der Versicherungsnehmer verpflichtet (Rettungspflicht). Die (angemessenen) Kosten der Schadenabwendung werden vom Versicherer ersetzt.

    Vgl. auch Schadenverhütung.

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