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Schadenverhütung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Gesamtheit aller Maßnahmen und Regelungen, die einen Schadeneintritt verhindern oder die Folgen mindern sollen.

    2. Hintergründe: Maßnahmen zur Schadenverhütung seitens des Versicherungsnehmers sind vielfach als Obliegenheiten in den Versicherungsverträgen verankert, um das versicherungstechnische Risiko und die Risikokosten für das Versicherungsunternehmen einzudämmen. Auch Vereinbarungen von Franchisen tragen zum Interesse des Versicherungsnehmers an einer Schadenverhütung bei. Umgekehrt sind Maßnahmen zur Schadenverhütung seitens des Versicherungsunternehmens oder von Verbandsseite ein wesentlicher Aspekt der Kundenorientierung und des Services.

    3. Beispiele: Beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) wurde die Schadenverhütung durch die VdS Schadenverhütung GmbH institutionalisiert. Die VdS Schadenverhütung GmbH gibt im Rahmen verschiedener Merkblätter Hinweise, wie einem Schaden wirksam vorgebeugt werden kann. Im Merkblatt zur Schadenverhütung in Wohngebäuden werden bspw. Hinweise gegeben, wie die Sicherheit u.a. durch Brandschutz, Schutz vor Leitungswasser- und Sturmschäden wirksam verbessert oder aufrecht erhalten werden kann.

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