Schadenregulierung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Allgemeine Bezeichnung für den gesamten Prozess der Bearbeitung und Abwicklung von Schäden. In einem engeren Sinn wird unter Schadenregulierung die abschließende Entscheidung des Versicherers zu seiner Eintrittspflicht für den konkreten Schaden gegenüber dem Versicherungsnehmer oder Geschädigten (Regulierungsentscheidung) verstanden. Ziel: Sachgerechter Schadenausgleich.
2. Schadenregulierung in der Haftpflichtversicherung: Prüfung und Ausgleich berechtigter sowie Abwehr unberechtigter Ansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer oder die versicherten Personen gerichtet werden
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
Subsidiarität
Value at Risk (VaR)
Verpackung
Versicherungspflicht
Veräußerung
gemeiner Wert
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Schadenregulierung
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Schadenregulierung
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