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Schadenregulierung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Allgemeine Bezeichnung für den gesamten Prozess der Bearbeitung und Abwicklung von Schäden. In einem engeren Sinn wird unter Schadenregulierung die abschließende Entscheidung des Versicherers zu seiner Eintrittspflicht für den konkreten Schaden gegenüber dem Versicherungsnehmer oder Geschädigten (Regulierungsentscheidung) verstanden. Ziel: Sachgerechter Schadenausgleich.
2. Schadenregulierung in der Haftpflichtversicherung: Prüfung und Ausgleich berechtigter sowie Abwehr unberechtigter Ansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer oder die versicherten Personen gerichtet werden
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