Aufräumungskosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff aus der (verbundenen Wohn‑)Gebäudeversicherung. Neben dem eigentlichen Schaden entstehen Kosten am Schadenort, wenn Schutt und nicht mehr verwertbare Reste aufgeräumt und entsorgt werden müssen. Diese Kosten werden meistens in der verbundenen Wohngebäudeversicherung zu einem bestimmten Anteil bis zu maximal 100 Prozent der Versicherungssumme mitversichert.
2. Probleme: Bei kontaminiertem Brandschutt entstehen hohe Entsorgungskosten. Aufräumungskosten unterliegen aufgrund des steigenden Umweltbewusstseins einem hohen Änderungsrisiko.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
Subsidiarität
Value at Risk (VaR)
Verpackung
Versicherungspflicht
Veräußerung
gemeiner Wert
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Aufräumungskosten
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Aufräumungskosten
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