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einfache Betriebsunterbrechungsversicherung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung. 1. Begriff: Zusatzversicherung zu einer gewerblichen Sachversicherung. Erweitert den Versicherungsschutz um den Ausgleich des eingetretenen Unterbrechungsschadens, der als Folge eines versicherten Sachschadens entstanden ist. Der Begriff des Unterbrechungsschadens ist inhaltsgleich mit dem nach den Allgemeinen Bedingungen zur Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung (FBUB 2010).

    2. Merkmale: Die einfache Betriebsunterbrechungsversicherung wird für kleinere Gewerbebetriebe angeboten, deren Versicherungssumme i.d.R. einen Betrag von 500.000 Euro nicht überschreiten soll. Neben der fehlenden rechtlichen Selbstständigkeit besteht der wesentliche Unterschied zur Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung in der Bildung der Versicherungssumme. Die einfache Betriebsunterbrechungsversicherung sieht hier – wie es der Name sagt – eine vereinfachte Form vor, indem die vereinbarte Versicherungssumme des Sachversicherungsvertrags für die Positionen Betriebseinrichtung und Vorräte auch als Versicherungssumme für die einfache Betriebsunterbrechungsversicherung dokumentiert wird. Rechtsgrundlagen bilden die Zusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungsversicherung (ZKBU 2010) sowie die dem Versicherungsvertrag zugrunde gelegten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der vereinbarten Sachversicherung, die insbesondere Inhalt und Umfang der versicherten Gefahren bestimmen.

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