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Ablaufleistung/Tilgungsersatz

Definition: Was ist "Ablaufleistung/Tilgungsersatz"?

Die Ablaufleistung ist ein Geldbetrag, welcher einer lebensversicherten Person bei Vertragsende ausbezahlt wird. Die Höhe dieser Ablaufleistung hängt von der Vertragslaufzeit, der Höhe der regelmäßig eingezahlten Beiträge, der Kostensituation aufseiten des Versicherers und dessen Geschick bei der Kapitalanlage ab.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Ablaufleistung ist ein Geldbetrag, welcher einer lebensversicherten Person bei Vertragsende ausbezahlt wird. Die Höhe dieser Ablaufleistung hängt von der Vertragslaufzeit, der Höhe der regelmäßig eingezahlten Beiträge, der Kostensituation aufseiten des Versicherers und dessen Geschick bei der Kapitalanlage ab. Die Ablaufleistung setzt sich aus der Versicherungssumme und der Überschussbeteiligung zusammen. Das sind die Erträge, die die Versicherungsgesellschaften über die Garantieverzinsung hinaus bei der Kapitalanlage erwirtschaften.

    Bei Darlehen mit Tilgungsaussetzung durch Lebensversicherung ist zu berücksichtigen, dass die Überschussbeteiligung keine auf den Endzeitpunkt festzulegende Größe ist. Im Idealfall sollte die Versicherungssumme zur Ablösung des Darlehens herangezogen werden und die Überschussbeteiligung zur Laufzeitverkürzung dienen. Entscheidend sind möglicherweise die Anlagepolitik der Gesellschaft und die Entwicklung der Risikoanteile.

    Die Finanzkrise hat offengelegt, dass selbst konservativste Anlageformen Risiken beinhalten und auch der Garantiezins nur bedingte Sicherheit bietet. Hinzu kommt, dass mit aus Kreditnehmersicht eigentlich positiv zu bewertenden lang andauernden Niedrigzinsphasen extrem niedrige Kapitalmarktzinsen einhergehen und die Lebensversicherungen bei weitem nicht mehr die ursprünglich prognostizierten Überschüsse erwirtschaften, sodass dies zwangsläufig auch Auswirkungen auf die Ablaufleistung hat.
    Neue Finanzierungsmodelle mit Tilgungsersatz aus Lebensversicherungen sind damit nicht mehr praktikabel. Bei noch laufenden Kreditverträgen ist regelmäßig die Entwicklung des Lebensversicherungsvertrages zu überprüfen. Es ist zudem notwendig, gegebenenfalls frühzeitig eine Vereinbarung mit dem Kreditgeber für den Fall zu treffen, dass die Ablaufleistung nicht ausreichen wird den Gesamtkredit zu tilgen. Üblich ist in solchen Fällen die problemlose Weiterfinanzierung des verbleibenden Restkredites (der Finanzierungslücke).

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