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Kreditlinie
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1. Kreditgeschäft: Einem Kreditnehmer entsprechend der Kreditzusage eingeräumter Kreditbetrag. Die Krediteinräumung kann nach außen dokumentiert (Kreditvertrag) oder intern von der Bank festgesetzt worden sein.
Offene Kreditlinien entstehen, wenn die Höchstbeträge nicht beansprucht werden.
Ähnlich: Kreditplafond.
2. Außenhandel: Beträge, bis zu denen
(1) bei bilateralen Verrechnungsabkommen ein Land vom Partnerland Kredit erhalten darf;
(2) bei multilateralen Verrechnungsabkommen ein Land (Mitglied) Kredit gewähren muss und/oder Kredite von der multilateralen Verrechnungsstelle erhalten kann.
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