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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
einmalige, vom Kreditnehmer an den bzw. die Kreditgeber (an ein Konsortium) und evtl. an weitere in die Kreditgewährung einbezogene Beteiligte (Vermittler etc.) zu zahlende Provision, die z.B. bei der Aufnahme von (langfristigen) Geldmarktkrediten vorkommt.
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