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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Softwareentwurfsprinzip, das besagt, dass zusammengehörige Dinge in einem Programm oder Softwaresystem auch örtlich zusammengefasst werden sollen, d.h. in einem Programm an einer Stelle bzw. in einem Modul eines Softwaresystems.

    2. Beispiele: Zusammenfassung aller Datenvereinbarungen am Programmanfang oder aller Befehle, die einer bestimmten Berechnung dienen, an einer einzigen Stelle des Programms; alle Operationen, die der Verwaltung und Bearbeitung einer abstrakten Datenstruktur dienen, sind in einem Modul zusammengefasst.

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