Zitierfähige Version
Luftkaskoversicherung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Erscheinungsform der Luftfahrtversicherung. Versicherung des Luftfahrzeugs gegen Verlust und Beschädigung, meist als Allgefahrenversicherung, in der Luft, am Boden und während des Transports. Krieg (Kriegsklausel) und Terrorismus (Terror) sind meist ausgeschlossen, können aber separat versichert werden. Es ist möglich, die Deckung auf das Bodenrisiko und auf Einzelgefahren zu beschränken.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon