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Luftkaskoversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Versicherung der mit dem Betrieb von Luftfahrzeugen verbundenen Interessen.

    2. Einsatzfelder: a) Linienfluggesellschaften,
    b) Allgemeine Luftfahrt: sonstiger geschäftlicher -, privater - oder Sportverkehr,
    c) die militärische Luftfahrt ist meist unversichert.

    3. Erscheinungsformen: a) Luftkaskoversicherung,
    b) Betriebsunterbrechungsversicherung,
    c) Haftpflichtversicherung des Luftfahrzeughalters,
    d) Haftpflichtversicherung des Luftfrachtführers,
    e) Combined Single Limit-Deckungen (CSL): kombinierte Versicherungen der unter c) und d) genannten Risiken,
    f) Luftfahrt-Produkte-Haftpflichtversicherung,
    g) Haftpflichtversicherungen von Flugplatzbetreibern, Luftsportvereinen, Veranstaltern, Fluglehrern, Einweisern, Fallschirmpackern usw.,
    h) Insassenunfallversicherung,
    i) Lizenzschutzversicherung.

    4. Großrisiken: Die Luftkaskoversicherung sowie die Haftpflichtversicherungen der Luftfahrzeughalter und Luftfrachtführer gehören zu den Großrisiken i.S.d. § 210 VVG.

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