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Luftkaskoversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Erscheinungsform der Luftfahrtversicherung. Versicherung des Luftfahrzeugs gegen Verlust und Beschädigung, meist als Allgefahrenversicherung, in der Luft, am Boden, im Wasser und während des Transports. Krieg (Kriegsklausel) und Terrorismus (Terror) sind meist ausgeschlossen, können aber separat versichert werden. Es ist möglich, die Deckung auf das Bodenrisiko und auf Einzelgefahren zu beschränken.

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