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Lohnsteuerkarte
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Der Vorläufer der heutigen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, ein Papierdokument, wurde letztmalig für das Kalenderjahr 2010 ausgestellt, behielt aber teilweise bis ins Jahr 2013 ihre Gültigkeit infolge von technischen Problemen bei der Einführung des neuen Verfahrens. Die Lohnsteuerkarte wurde für jeden Arbeitnehmer von der Gemeinde ausgestellt und enthielt Angaben zu den steuerlich relevanten Merkmalen wie Familienstand, Religionszugehörigkeit, etc. Besondere Freibeträge z.B. für erhöhte Werbungskosten konnten auf Antrag durch die Finanzbehörden eingetragen werden. Die Lohnsteuerkarte musste dem Arbeitgeber bei Beginn eines Dienstverhältnisses oder zu Beginn eines Kalenderjahres vorgelegt werden; geschah das nicht, so war die Lohnsteuer auf Grundlage der (ungünstigsten) Lohnsteuerklasse VI zu erheben. Bei mehrfachen Dienstverhältnissen musste zusätzlich eine weitere Lohnsteuerkarte beantragt werden.
In der Übergangszeit zwischen letzter Ausstellung der Lohnsteuerkarten (2010) und endgültiger Einführung des neuen Systems der elektronischen Steuerabzugsmerkmale wurde für Personen, deren Lohnsteuerkarte verloren gegangen war oder die aus anderen Gründen keine besaßen, bei Bedarf von den Finanzämtern eine Bescheinigung ausgestellt, die die Karte ersetzt.
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