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Revision von Insolvenzstatistik vom 08.06.2009 - 11:45
Insolvenzstatistik
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Über Insolvenzverfahren werden monatliche Erhebungen als Bundesstatistik durchgeführt. Auskunftspflichtig sind die Amtsgerichte. Tabellen dürfen für Gesetzgebung und Planung verwendet werden (§ 39 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz).
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