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Revision von Musikinstrumentenversicherung vom 19.02.2018 - 14:53
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Musikinstrumentenversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Versicherung des Verlusts von Musikinstrumenten aller Art einschließlich Zubehör und von Beschädigungen durch beliebige Gefahren, soweit nicht ausgeschlossen. Sonderbedingungen gelten für elektrische oder elektronische Übertragungs-, Verstärker- und sonstige Geräte.
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