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Musikinstrumentenversicherung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Versicherung des Verlusts von Musikinstrumenten aller Art einschließlich Zubehör und von Beschädigungen durch beliebige Gefahren, soweit nicht ausgeschlossen. Sonderbedingungen gelten für elektrische oder elektronische Übertragungs-, Verstärker- und sonstige Geräte.

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