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Revision von Steuerobjekt vom 13.05.2008 - 19:05
Steuerobjekt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Steuergegenstand; Tatbestand, dessen Vorhandensein Grundlage der Besteuerung (Steuern) ist. Inbegriff der sachlichen Voraussetzungen zur Entstehung der Steuerschuld. St. kann ein Wirtschaftsgut oder ein wirtschaftlicher Vorgang sein.
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