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Prämienübertrag

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Beitragsübertrag. 1. Versicherungstechnische Rückstellung in der Bilanz von Versicherungsunternehmen für am Bilanzstichtag noch nicht verdiente Prämie. Da Versicherungsprämien vielfach Jahresprämien sind, das Geschäftsjahr aber nicht immer mit dem Jahr übereinstimmt, für das die Prämie bezahlt wird, müssen am Schluss des Geschäftsjahres diejenigen Prämienteile zurückgestellt werden, die dem nächsten Geschäftsjahr zugute kommen. Die Summe dieser Einzelrückstellungen ist der Prämienübertrag, ein Passivposten in der Versicherungsbilanz (Bezeichnung als Rückstellung eigentlich unzulässig, da Posten Charakter eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens hat).

    2. Berechnung des Prämienübertrags meist nicht für jeden einzelnen Vertrag, sondern nach dem Bruchteil- oder Pauschalsystem.

    a) Beim Bruchteilsystem wird für die Prämieneinnahme eines Monats oder eines Vierteljahres ein bestimmter Bruchteil zurückgestellt.

    b) Beim Pauschalsystem wird von der gesamten Prämieneinnahme eines Jahres ein fester Prozentsatz als Prämienübertrag gebucht (häufig 40 Prozent der Jahresprämieneinnahme eigener Rechnung).

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