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Rückkaufsdisagio

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    ein Disagio, das entsteht, wenn Obligationen zwecks Tilgung unter pari zurückgekauft werden; Disagiogewinne müssen von Kapitalgesellschaften als sonstige betriebliche Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden (§ 275 HGB).

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