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Revision von Reitwechsel vom 19.02.2018 - 14:45
Reitwechsel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wechsel, die Personen oder Unternehmen gegenseitig auf sich ziehen, um sich zusätzliche Geldmittel zu verschaffen. Wird ein Wechsel zur Einlösung fällig, werden zur Deckung wiederum neue Wechsel ausgestellt (Wechselreiterei). Reitwechsel sind reine Finanzwechsel, wird allerdings der Tatbestand eines Handelswechsels vorgetäuscht, handelt es sich um Betrug (§263 StGB).
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