Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von pactum de non petendo vom 27.08.2009 - 08:46
- Revision von pactum de non petendo vom 19.02.2018 - 16:46
- Revision von pactum de non petendo vom 01.02.2018 - 12:37
- Revision von pactum de non petendo vom 28.02.2013 - 15:07
- Revision von pactum de non petendo vom 01.04.2010 - 08:52
- Revision von pactum de non petendo vom 27.08.2009 - 08:46
- Revision von pactum de non petendo vom 15.05.2008 - 13:51
pactum de non petendo
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Stillhalteabkommen; befristeter Verzicht auf die Geltendmachung einer Forderung durch rechtsgeschäftliche Vereinbarung, wonach der Schuldner vorübergehend zur Verweigerung der Zahlung berechtigt sein soll. Anders als bei der Stundung leugnet der Schuldner regelmäßig das Bestehen einer Forderung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon