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Revision von Registerrecht vom 31.03.2010 - 11:47
Registerrecht
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die sich auf die öffentlichen Register (z.B. Handelsregister, Genossenschaftsregister, Güterrechtsregister, Partnerschaftsregister, Vereinsregister) beziehenden Rechtsvorschriften, geregelt in den §§ 374 ff. des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen in in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) vom 17.12.2008, BGBl I 2586), in Kraft ab 1.9.2009.
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