Registerrecht
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die sich auf die öffentlichen Register (z.B. Handelsregister, Genossenschaftsregister, Güterrechtsregister, Partnerschaftsregister, Vereinsregister) beziehenden Rechtsvorschriften, geregelt in den §§ 374 ff. des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) vom 17.12.2008, BGBl. I 2586), oder für das Zentrale Vorsorgeregister oder das Zentrale Testamentsregister in § 78 BNotO.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt
Arbitrage
Auflassungsvormerkung
Aufwendungen
Eigentum
Einlagen
Einrede der Vorausklage
Föderalismus
Gerichtsstand
Handelsvertreter
Intervention
Kommissionsgeschäft
Kreditsicherheiten
Prozess
Präambel
Recht
Subsidiarität
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
stille Gesellschaft
eingehend
Registerrecht
ausgehend