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Rückwärtsversicherung
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1. Begriff: Form von Versicherungsschutz, bei der der Beginn des materiellen Versicherungsschutzes zu einem Zeitpunkt vor Vertragsabschluss liegt, geregelt in § 2 VVG.
2. Weitere Merkmale: Der Haftungszeitraum ist länger als die Vertragsdauer.
3. Anwendung: Nach Rechtsprechung des BGH ist eine Rückwärtsversicherung im Zweifel anzunehmen. Das hat v.a. für die Kfz-Kaskoversicherung (Kraftfahrtversicherung) und die Lebensversicherung eine praktische Bedeutung. Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrags ist das subjektive Nichtwissen der Beteiligten darüber, ob ein Versicherungsfall eingetreten ist oder noch eintreten wird. Der Rechtsprechung des BGH zufolge schadet bei vereinbarter Rückwärtsversicherung die Kenntnis vom Eintritt des Versicherungsfalls nur dann, wenn der Versicherungsfall schon vor der Antragstellung eingetreten ist.
4. Gegensatz: Vorwärtsversicherung.
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