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Revision von Stätte der Geschäftsleitung vom 13.07.2009 - 14:08
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Stätte der Geschäftsleitung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gewerbesteuerlicher Begriff für den Ort, an dem sich die Geschäftsleitung eines Unternehmens befindet. Die Stätte der Geschäftsleitung gilt als gewerbesteuerpflichtige Betriebsstätte (§ 12 Nr. 1 AO).
Anders: Sitz.
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