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persönliche Schallschutzmittel

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Alternativen zur primären Lärmminderung, die anzuwenden sind, wenn die Maßnahmen der Lärmbekämpfung (Lärm) nach den gegebenen technischen Möglichkeiten nicht mehr ausreichen, um den Schallpegel unter 80 dB(A) zu halten.

    Möglichkeiten: Gehörschutzstöpsel, Gehörschutzkapseln, Schallschutzhelme (Helme, die den Kopf weitgehend umschließen), Schallschutzanzüge (Ergänzung zu Schallschutzhelmen). Es gehört zur Aufsichtspflicht des Unternehmers (Fürsorgepflicht), dafür Sorge zu tragen, dass die persönlichen Schallschutzmittel benutzt werden. Rechtliche Grundlagen: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV - Verordnung über Arbeitsstätten) vom 12. August 2004, Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) vom 06. März 2007 und Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm) vom 23. März 2010.

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