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Revision von Report vom 26.02.2013 - 17:47
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Terminaufschlag, Kursaufschlag. 1. Wertpapiertermingeschäft: Aufschlag (in Prozent des Nennbetrages angegeben), den der Hereingeber von Stücken an den Hereinnehmer bei Rückkauf zu zahlen hat.
2. Devisentermingeschäft: Differenz zwischen Terminkurs und Kassakurs, auch als Agio bezeichnet.
Gegensatz: Deport.
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