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Rückstand

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Unerwünschte oder unvermeidbare Nebenwirkung von Produktion und Konsum.

    2. Arten: a) Produktionsrückstände: Unerwünschte, naturgesetzlich unvermeidbare stoffliche und energetische Kuppelprodukte jeder Gütererzeugung, die neben den beabsichtigten Produkten entstehen.
    (1) Stoffliche Rückstände: Bei Formgebung (z.B. Fräsen) bestehen die Rückstände aus Werk- oder Hilfsstoffsubstanz (z.B. Späne); bei chemischer Stoffumwandlung haben Rückstände andere chemische Beschaffenheit als die Einsatzstoffe. Auch beim Einsatz von Betriebsstoffen entstehen Rückstände (z.B. Kohlendioxid und Schwefeldioxid bei Verbrennung fossiler Energieträger). Ferner sind Rückstände ausgemusterte Bauwerke, Maschinen, Geräte, Werkzeuge etc.
    (2) Energetische Rückstände: Abwärme, Abstrahlung, Lärm, Erschütterung.

    b) Konsumrückstände: Jeder Konsumvorgang verursacht durch Ingebrauchnahme, Gebrauch und Verbrauch von Gütern, Ausmustern von Gebrauchsgütern stoffliche Rückstände (z.B. Verpackungen, Abgase, Altkleider, Altautos); Konsum führt auch zu energetischen Rückständen.

    Nicht in Wieder- oder Weiterverwendung gehende Rückstände sind Abfall.

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