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sonstige Bezüge
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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einmalige Bezüge; Begriff des Lohnsteuerrechts: bes. einmalige Arbeitslohnzahlungen, die neben dem laufenden Arbeitslohn gezahlt werden. Sonstige Bezüge sind u.a.: Weihnachts- und Neujahrszuwendungen; Tantiemen und Gratifikationen, wenn sie nicht zum laufenden Arbeitslohn gehören; das 13. Monatsgehalt; Urlaubsabfindungen (Entschädigungen für nicht gewährten Urlaub); Jubiläumsgeschenke(-gaben); einmalige Abfindungen an ausscheidende Arbeitnehmer; Vergütungen für Arbeitnehmererfindungen. Pauschalierung der Lohnsteuer für sonstige Bezüge unter bestimmten Voraussetzungen (§ 40 I Nr. 1 EStG); Besteuerung in den anderen Fällen gemäß § 39b III EStG (Lohnsteuer).
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