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Rahmenvertrag
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Rahmenliefervertrag; Vertrag, in dem in einem definierten Zeitraum eine festgelegte Menge eines bestimmten Produkts vom Abnehmer in festzulegenden Teilmengen abgerufen wird. Es werden Qualität der Ware sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen fest vereinbart. Mögliche Vertragsform im Rahmen der Einkaufs-Kontraktpolitik (Einkaufspolitik).
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