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Orderlagerschein

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    Urkunde über den Empfang eines Gutes, die an Order ausgestellt wird; ein Traditionspapier. Übertragung ist durch Indossament möglich (§ 475g HGB).––Mit dem Transportrechtsreformgesetz (TRG) vom 25.6.1998 (BGBl. I 1588) wurde die als obsolet empfundene Verordnung über Orderlagerscheine vom 16.12.1931 aufgehoben, die vorsah, dass Orderlagerscheine nur von einer staatlich konzessionierten Lagerhausanstalt ausgestellt werden durften.

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